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Sachsen-Finanzgruppe (SFG) befürwortet Umwandlung der Sachsen LB in eine Aktiengesellschaft
Die Anteilseigner der Sachsen-Finanzgruppe (SFG) haben sich in ihrer heutigen Sitzung in Dresden einstimmig für die Umwandlung der Sachsen LB in eine Aktiengesellschaft ausgesprochen. Die SFG hält 63 Prozent, der Freistaat Sachsen 37 Prozent der Anteile an der Sachsen LB.
„Unser gemeinsames Ziel ist es, die Sachsen LB wettbewerbs- und zukunftsfähig aufzustellen. Die Umwandlung in die zeitgemäße Rechtsform der Aktiengesellschaft ist eine wichtige Voraussetzung, damit unsere Landesbank ihren wirtschaftlichen Erfolgskurs halten kann. Die damit verbundene Transparenz und Flexibilität wäre ein hervorragendes Signal an Kunden, Ratingagenturen und potenzielle Investoren. Das zeigt, dass wir uns auf den ersten Erfolgen der Neuausrichtung nicht ausruhen und eröffnet neue Perspektiven“, sagte Dr. Horst Metz, Vorsitzender der Anteilseignerversammlung und Sächsischer Staatsminister der Finanzen.
Die Anteilseigner hoben die betriebswirtschaftliche Bedeutung der AG-Umwandlung hervor. Ein moderner Rechtsmantel, Transparenz, eine entsprechende Eigenkapitalausstattung und die Verzahnung mit einem starken Verbund sind wesentliche Voraussetzungen, um wettbewerbsfähig zu sein. So genießt die Rechtsform der AG bei in- und ausländischen Geschäftspartnern ebenso wie bei den Analysten der internationalen Ratingagenturen ein hohes Maß an Vertrauen. Darüber hinaus wird die Sachsen LB aufgrund der detaillierten Offenlegungsvorschriften einer AG auch für die Öffentlichkeit noch transparenter und nachvollziehbarer.
Vor diesem Hintergrund ist die AG-Umwandlung die konsequente Fortsetzung des Weges, den die Anteilseignerversammlung am 20. Juni 2005 mit der Verabschiedung eines umfassenden Maßnahmenpaketes zur Neuausrichtung der Landesbank eingeleitet hatte. Die anwesenden Mitglieder der Anteilseignerversammlung der SFG, die 91,77 % der Anteile an der SFG vertreten, befürworten einhellig die Umwandlung der Sachsen LB von einer Anstalt des öffentlichen Rechts in eine AG und begrüßen ausdrücklich, dass die Satzung der AG durch die Anteilseigner der Sachsen LB als Gründer festgestellt wird.