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Leipzig, 26. März 2010
Startschuss für Auflösungsprozess der Sachsen-Finanzgruppe ist gefallen
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Erstellung eines Wertgutachtens beauftragt
Die Anteilseigner der Sachsen-Finanzgruppe (SFG) haben auf ihrer heutigen Versammlung in Leipzig dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Susat & Partner OHG, Hamburg, mit der Erstellung eines Wertgutachtens über die SFG zu beauftragen. Damit ist der Startschuss für die von den Anteilseignern angestrebte Auflösung der SFG gefallen. Anteilseigner der SFG sind zu 77,63 Prozent sächsische Kommunen und zu 22,37 Prozent der Freistaat Sachsen.
Geplant ist, dass das Gutachten im Laufe des Monats September 2010 vorliegt. Das sächsische Sparkassengesetz sieht derzeit keine Auflösung der SFG vor. Daher ist neben der Bewertung die Änderung des Sparkassengesetzes zwingende Voraussetzung für die Auflösung der SFG. Nach Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen können die zuständigen Gremien die Auflösung beschließen.
Im Fall eines plangemäßen Verlaufs des Gesetzgebungsverfahrens ist es möglich, dass die Auflösung der Finanzgruppe im Laufe des kommenden Jahres erfolgen kann.
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